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Was ist im Sommer erlaubt auf Balkonien und im eigenen Garten?

Was muss man beim Grillen im Garten beachten?

Was muss man beim Grillen im Garten beachten?
Bildquelle: amd-net.de / Grillen im Garten © Advertising Media Design

Im Sommer wird der Garten und der Balkon immer mehr zum Lebensmittelpunkt. Allerdings entstehen hier oft Reibungspunkte aufgrund von Lärm, Geruchsbelästigung, oder anderen Dingen mit den Nachbarn, die oft einer klaren Regelung bedürfen. Es stellt sich immer wieder die Frage was ist erlaubt auf dem eigenen Balkon, Terrasse oder im Garten, nicht selten entbrennen deshalb heftige Nachbarschafts-Zwistigkeiten.

Welche Rechtsprechung gibt es zum Thema Garten und Balkon?

Es gibt Gerichtsurteile, die besagen was man darf und was nicht oder nur bedingt erlaubt ist, aber Achtung, das kann von Gegend zu Gegend sehr stark variieren:

Thema Grillen: Im Süden Deutschlands ist grillen erlaubt hingegen ist in Norddeutschland ein Urteil gefällt worden wonach Holzkohle auf dem Balkon nichts zu suchen hat wegen der Geruchsbelästigung der Nachbarn.

Thema Lärm: Die gute Nachricht, es ist erlaubt auf dem Balkon zu feiern, jedoch sollte der Lärm auf bestimmte Zeiten beschränkt werden, d.h. zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sollte man die Ruhezeiten einhalten. Ebenso ist es mit lauten Arbeiten, wie Rasen mähen, es gilt eine Mittagsruhe, bei deren Nichteinhaltung ein Bußgeld droht.

Thema Blumen: Grundsätzlich ist es erlaubt den Balkon so zu bepflanzen und zu begrünen wie es einem gefällt, man muss allerdings Sorge tragen, dass nicht beispielsweise Blumentöpfe oder andere Dekorationen herabfallen können. Der darunter wohnende Nachbar muss ein paar herabfallende Blätter und Blüten tolerieren, aber die Bepflanzung sollte nicht übermäßig über den Balkon ragen, denn dann darf der Nachbar sich beschweren. Am besten ist es jedoch, wie immer und überall, mit den Leuten zu reden. Vorher abklären ob der Nachbar was gegen eine Bepflanzung hat und ob er vielleicht auf bestimmte Pflanzen allergisch reagiert.

Thema Sonnenbaden: Nacktbaden ist zwar erlaubt, allerdings sollte partnerschaftliches Sonnenbaden ohne Bekleidung nicht ausufern, denn das kann auf einer einsichtigen Terrasse oder Balkon als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden oder zur Störung des Hausfriedens.

Die Urteile, die in solchen Situationen gefällt werden sind oft sehr stark Auslegungssache und vom jeweiligen Richter abhängig. Es ist im Einzelfall immer ratsam nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen, wie beispielsweise einen Sichtschutz anzubringen. Oft sind kleine Maßnahmen schon geeignet den Hausfrieden und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu erhalten und zu bewahren.